Corona-Regeln beim Friseurbesuch im Haarstüble

Die Regelungen für Ihren Besuch im Haarstüble haben sich wieder geändert.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

mit der Aktualisierung der Corona-Regelungen des Landes Baden-Württemberg gelten auch für Ihren Besuch im Haarstüble neue Bedingungen.

Aktuell benötigen Sie:

  • Eine FFP2-Maske (oder vergleichbar z.B. KN95) sowie
  • einen Impfnachweis oder
  • einen Genesenennachweis oder
  • negativen Corona-Test.

Auch unser Personal trägt FFP2-Masken.

Bitte halten Sie Ihren Nachweis für einen Besuch bereit. Vielen Dank.

Ihre
Vanessa Hechler